English Version  English Version
Stiftung Kindergesundheit
Stiftung Kindergesundheit
Informationen der Stiftung > Überblick Impfungen > 

Überblick Impfungen

Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten Maßnahmen der Medizin. Sie bieten einen grundlegenden Gesundheitsschutz. Der jährlich durch die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) veröffentlichte Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche (Robert-Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin vom 27. Juli 2007/Nr. 30 ) umfasst

 

 

 

 

Standardimpfungen zum Schutz vor:

 

  • Diphtherie (D/d)
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
    Hierzu zählen Erkrankungen, wie die Entzündungen von Hirnhaut, Nieren, Kehldeckel, Lungen oder Knochen, die durch Bakterien vom Haemophilus influenzae Typ b (Hib) verursacht werden.
  • Hepatitis B (HB)
  • HPV (Humane Papillomaviren - eine neue Standardimpfung für Mädchen)
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
  • Meningokokken
  • Pertussis (aP/ap) (Keuchhusten)
  • Pneumokokken
  • Poliomyelitis (IPV) (Kinderlähmung)
  • Tetanus (T)
  • Varizellen
  • Influenza (für Erwachsene)

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) rät schon frühzeitig, d.h. im Alter von 2 Monaten, mit der Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern zu beginnen.

 

Die im Impfkalender empfohlenen Standardimpfungen sollten auch alle Personen mit chronischen Krankheiten erhalten, sofern keine spezifischen Kontraindikationen vorliegen.

Unabhängig von den in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Impfterminen sollten, wann immer eine Arztkonsultation erfolgt, die Impfdokumentation überprüft und fehlende Impfungen nachgeholt werden.

 

Diphtherie (D/d):

Ab einem Alter von 5 - 6 Jahren (je nach Angabe des Herstellers) wird bei Auffrischimpfungen und zur Grundimmunisierung ein Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxid-Gehalt (d) verwendet, in der Regel kombiniert mit Tetanustoxid und Pertussis oder weiteren indizierten Antigenen.

 

Haemophilus influenzae Typ b (Hib):

Ab dem 12. bzw. 15. Lebensmonat ist eine einmalige Hib-Impfung ausreichend. Ab einem Alter von 5 Jahren ist eine Hib-Impfung nur in Ausnahmefällen indiziert.

Für die einzelnen Impfungen der Grundimmunisierung sollte - wenn möglich - ein Impfstoff mit gleichem Trägerprotein verwendet werden.

 

Hepatitis B (HB):

Eine Wiederimpfung 10 Jahre nach Impfung im Säuglingsalter ist derzeit für Kinder und Jugendliche, die keiner Risikiogruppe angehören, nicht generell empfohlen.

 

HPV (Humane Papillomaviren - eine neue Standardimpfung für Mädchen):

Auszüge aus dem Epidemiologisches Bulletin Nr. 30, Robert-Koch-Institut:

"Die STIKO empfiehlt zur Reduktion der Krankheitslast durch den Gebärmutterhalskrebs die Einführung einer generellen Impfung gegen humane Papillomaviren (Typen HPV 16, 18) für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Impfung mit 3 Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Die genaue Dauer der Immunität nach Verabreichung aller Impfstoffdosen ist derzeit noch nicht bekannt. Es konnten stabile Antikörpertiter nach 3 Dosen der Impfung für etwa 5 Jahre nachgewiesen werden.

Die Frage der Notwendigkeit einer Wiederimpfung kann derzeit noch nicht beantwortet werden.

Frauen, die innerhalb des von der STIKO empfohlen Zeitraumes (Alter 12–17 Jahre) keine Impfung gegen HPV erhalten haben, können ebenfalls von einer Impfung gegen HPV profitieren. Es liegt in der Verantwortung des betreuenden Arztes, nach individueller Prüfung von Nutzen und Risiko der Impfung seine Patientinnen auf der Basis der Impfstoffzulassung darauf hinzuweisen.

Geimpfte Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Impfung mit einem Impfstoff gegen humane Papillomaviren gegen die Typen 16 und 18 nicht gegen Infektionen mit anderen Typen schützt und dass deshalb die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs unverändert in Anspruch genommen werden müssen. "

 

Masern, Mumps, Röteln (MMR):

Im Alter von 11 - 14 Monaten sollte diese Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres findet dann auch die zweite Impfung statt, um auch Kinder, die auf die erste Impfung nicht angesprochen haben, zu schützen und so die Immunitätslücken zu schließen. Sollte das Kind in einer Kindereinrichtung untergebracht werden, ist eine Impfung auch vor dem 12. Lebensmonat (nicht jedoch vor dem 9. Lebensmonat) möglich, wobei die Nachimpfung dann gleich zu Beginn des 2. Lebensjahres durchgeführt werden muss, da persistierende maternale Antikörper im 1. Lebensjahr die Impfviren neutralisieren könnten.

Die Eliminierung ist ein erklärtes Ziel der deutschen Gesundheitspolitik. Masern können eliminiert werden, wenn der Durchimpfungsgrad gegen Masern bei Kindern mehr als 95% erreicht.

Bei Mädchen wird mit der zweimaligen MMR-Impfung auch der unverzichtbare Schutz vor einer Rötelnembryopathie weitgehend gesichert.

 

Meningokokken:

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C mit einem konjugierten Meningokokken-C-Impfstoff für alle Kinder im 2. Lebensjahr zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Die Grundimmunisierung von Kindern im 2. Lebensjahr gegen Meningokokken erfolgt mit einer Impfstoff-Dosis.

Primäres Impfziel ist es, die Morbidität invasiver Meningokokken-Erkrankungen der Serogruppe C und die resultierenden Folgen wie Hospitalisierung, schwere Komplikationen, Behinderung und Tod zu reduzieren.

Zur gleichzeitigen Gabe mit anderen Impfstoffen verweist die STIKO auf die jeweiligen Fachinformationen.

 

Pertussis (aP):

Die Grundimmunisierung der Säuglinge und Kleinkinder beginnt bereits unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats und sollte dann zeitgerecht fortgeführt werden. Empfohlen werden je eine Impfung mit einem Impfstoff, der Pertussis-Antigene (aP/ap) enthält, im Alter ovn 2,3 und 4 Monaten, eine weitere Impfung im Alter zwischen 11 und 14 Monaten sowie eine erste Auffrischung (Tdap) mi 5 bis 6 Jahren und eine weitere Dosis zwischen 9 und 17 Jahren.

Da ein monovalenter Pertussis-Impfstoff nicht mehr zur Verfügung steht, wird die Gabe von Kombinationsimpfstoffen zu den jeweiligen Impfterminen empfohlen.

Eine Impfung sollte möglichst nicht früher als 5 Jahre nach der zuletzt verabreichten Dosis (TD,Td) erfolgen, um das vermehrte Auftreten unerwünschter Lokalreaktionen zu minimieren.

Im Zusammenhang mit erkannten Pertussis-Häufungen kann auch bei vollständig geimpften Kindern und Jugendlichen mit engem Kontakt zu Erkrankten im Haushalt oder Gemeinschaftseinrichtungen eine Impfung erwogen werden, wenn die letzte Impfung länger als 5 Jahre zurückliegt.

Speziell vor der Geburt eines Geschwisterkindes sollte überprüft werden, ob ein adäquater Immunschutz (Impfung oder mikrobiologisch bestätigte Erkrankung innerhalb der vergangenen 10 Jahre gegen Pertussis besteht und dieser sollte ggf. aktualisiert werden.

Dieser sollte ggf. mit einem Kombinationsimpfstoff (Tdap) unter Berücksichtigung der Indikation der anderen im Impfstoff enthaltenen Antigene aktualisiert werden.

Jede Auffrischung mit Td (auch im Verletzungsfall) sollte Anlass sein, eine mögliche Indikation einer Pertussis-Impfung zu überprüfen und ggf. einen Kommbinationsimpfstoff (Tdap) einzusetzten.

 

Pneumokokken:

Die Grundimmunisierung gegen Pneumokokken mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, in der Regel zugleich mit den anderen im Säuglingsalter empfohlenen Impfungen. Altersentsprechene Modifikationen der notwendigen Impfdosen zur Vervollständgung einer Grundimmunisierung sind entsprechend den Fachinformationen des Herstellers zu beachten.

 

Poliomyelitis (IPV):

Zum Schutz vor Poliomyelitis wird heute ein zu injizierender Impfstoff (IPV = inaktivierte Polio-Vakzine) empfohlen. Eine Auffrischung erfolgt dann im Alter von 9 - 17 Jahren.

 

Varizellen:

Die Impfung gegen Varizellen wird in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten durchgeführt, simultan mit der 1. MMR-Impfung oder frühestens 4 Wochen nach dieser. Natürlich kann auch zu jedem späteren Zeitpunkt die Impfung durchgeführt bzw. nachgeholt werden. Insbesondere Jugendliche (im Alter von 9 bis 17 Jahren), die noch keine Impfung erhalten haben und auch die Erkrankung nicht sicher durchgemacht haben, sollten unbedingt gegen Varizellen geimpft werden.

Bei Jugendlichen und Erwachsenen ist von einem besonders hohen Risiko für Komplikationen auszugehen.

 

 

Folgende Indikationsimpfungen (für Risikogruppen, bei individuell erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko) sind zusätzlich zu den Standardimpfungen zu empfehlen:

 

FSME (Frühsommermeningoenzephalitis):

FSME-Risikogebiete in Deutschland in der Saison: April bis November:

  • Bayern: außer dem größten Teil Schwabens und dem westlichen Teil Oberbayerns;
  • Baden-Württemberg: der gesamte Schwarzwald (Gebiete zwischen Pforzheim, Offenburg, Freiburg, Villingen, Tübingen, Sindelfingen), die Gebiete entlang der Flüsse Enz, Neckar und Nagold sowie des entlang des Ober- und Hochrheins, oberhalb Kehls bis zum westlichen Bodensee (Kostanz, Singen, Stockdach); seit 2005 neu hinzugekommen ist der Landkreis Biberach.
  • Hessen: die Landkreise: Odenwald, Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Marburg-Biedenkopf, Groß-Gerau, Offenbach, Main-Kinzig-Kreis und der Stadtkreis Darmstadt;
  • Rheinland-Pfalz: der Landkreis Birkenfeld;
  • Thüringen: die Landkreise: Saale-Holzland-Kreis, der Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Hildburghausen und die Stadtkreise: Jena, Gera;

Als FSME-Risikogebiete gelten die Kreise, in denen mindestens 5 FSME-Erkrankungen in einer 5-Jahresperiode zwischen 1986 und 2005 oder mindestens 2 FSME-Erkrankungen innerhalb eines Jahres registriert wurden.

Als FSME-Hochrisikogebiete gelten diejenigen der als Risikogebiete ausgewählten Kreise, in denen in einer 5-Jahresperiode zwischen 1986 und 2005 mindestens 25 FSME-Erkrankungen aufgetreten sind.

 

Lassen Sie sich von Ihrem Kinderarzt/Hausarzt über einen eventuell notwendigen FSME-Impfschutz beraten. Falls Ihr Wohnort in einem als Risikogebiet ausgewiesenen Landkreis liegt, übernehmen die Krankenkassen normalerweise die Kosten für die FSME-Impfung.

" FSME-Erkrankungen bei Kindern verlaufen im Allgemeinen leichter als beim Erwachsenen, vorwiegend unter dem Bild einer Meningitis, seltener unter dem Bild einer Enzephalitis. Nur in Einzelfällen sind neurologische Restschäden berichtet worden. Da Fieberreaktionen von > 38°C bei 1- bis 2-jährigen geimpften Kindern in 15 % beobachtet wurden (gegenüber 5% bei 3- bis 11-jährigen Kindern), wird vor der Impfung von Kindern unter 3 Jahren gemeinsam mit den Eltern eine besonders sorgfältige Indikationsstellung empfohlen." (Robert-Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin Nr. 30).

 

Haemophilus influenza Typ b (Hib):

Diese Impfung ist wichtig für alle Haushaltsmitglieder (außer für Schwangere), ab einem Altern von 1 Monat, wenn sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend geimpftes Kind im Alter bis zu 4 Jahren oder aber eine Person mit einem relevanten Immundefekt befindet sowie für alle ungeimpften exponierten Kinder bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen.

 

Influenza:

Als jährliche Impfung im Herbst (mit einem Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination) ist diese Impfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu empfehlen, die infolge eines Grundleidens, wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inkl. Asthma und COPD), chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zelluärer Restfunktion oder HIV-Infektion gesundheitlich verstärkt gefährdet sind.

Als Standardimpfung gilt die Influenza-Impfung für alle Personen über 60 Jahre sowie für das medizinische Personal im Allgemeinen.

Auch wenn Epidemien auftreten oder zu befürchten sind, können flächendeckende Impfungen gegen Influenza sinnvoll sein.

 

Meningokokken-Infektionen (Gruppen A, C, W135, Y):

Diese Impfung sollte bei gesundheitlich besonders gefährdeten Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion durchgeführt werden.

Bei Kindern unter 2 Jahren wird ein konjugierter MenC-Impfstoff (der ausschließlich gegen Meningokokken der Gruppe C schützt), nach dem vollendeten 2. Lebensjahr im Abstand von 6 - 12 Monaten ein 4-valenter Polysaccharid-Impfstoff (PS-Impfstoff) empfohlen.

Bei Personen nach dem vollendeten 2. Lebensjahr wird mit konjugiertem MenC-Impfstoff geimpft, im Abstand von 6 Monaten dann gefolgt von einer Impfung mit einem 4-valenten PS-Impfstoff.

 

Als Impfung aufgrund von Reisen wird diese Impfung insbesondere auch Schülern und Studenten empfohlen, die sich längere Zeit "in Länder mit empfohlener allgemeiner Impfung" (z. B. Schulaufenthalt in Großbritannien) aufhalten.

Ferner kann die Gesundheitsbehörde bei einer regionalen Häufung der Meningokokken-Infektion eine entsprechende Impfempfehlung aussprechen.

 

Pertussis:

Sollte kein adäquater Immunschutz (= Impfung oder mikrobiologisch bestätigte Erkrankung innerhalb der vergangenen 10 Jahre) vorhanden sein, sollten Frauen, mit Kinderwunsch präkonzeptionell, enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuer (z. B. Tagesmütter, Babysitter) spätestens 4 Wochen vor Geburt des Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.

Hinweis: Ist die Impfung nicht vor der Konzeption vorgenommen, sollte die Mutter bevorzugt nach der Geburt des Kindes geimpft werden.

 

Pneumokokken-Krankheiten:

Auch hier wird eine Indikationsimpfung bei Kindern (ab dem vollendeten 2. Lebensjahr), Jugendlichen und Erwachsenen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung empfohlen:

Infolge einer Grundkrankheit:

  1. Angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie z.B.: Hypogammaglobulinaemie, Komplement- und Properdindefekte, bei funktioneller oder anatomischer Asplenie, bei Sichelzellenanaemie, bei Krankheiten der blutbildenden Organe, bei neoplastischen Krankheiten, bei HIV-Infektionen, nach Knochenmarktransplantation.
  2. Chronische Krankheiten, wie z. B.: Herz-Kreislauf-Krankheiten, Krankheiten der Atmungsorgane (inkl. Asthma und COPD), Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische Nierenkrankheiten / nephrotisches Syndrom, Liquorfistel, vor Organtransplantationen, vor einer immunsuppressiven Therapie.
  3. Diese Impfung wird auch empfohlen bei Frühgeborenen (vor vollendeter 37. Schwangerschaftswoche), für Kinder mit einem niedrigen Geburtsgewicht (<2500g) und für Säuglinge und Kinder mit Gedeihstörungen und neurologischen Erkrankungen, z. B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden.

Gefährdete Kleinkinder (vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) erhalten eine Impfung mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff.

 

Varizellen:

Als Indikationsimpfung empfohlen für seronegative Frauen mit Kinderwunsch, seronegative Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation, seronegative Patienten unter immunsuppressiver Therapie, seronegative Patienten mit Leukämie, empfängliche Patienten mit schwerer Neurodermitis.

Verschaffen Sie sich einen Überblick:
Impfstoff /
Antigen-Kombination
Alter in vollendeten Monaten Alter in vollendeten Jahren
  Geburt 2 3 4 11-14
15-23 a)
5-6 a)
9-11 a)
12-17 a)
ab 18
> 60
T* 1. 2. 3. 4.
A
A
A******
D/d* b) 1. 2. 3. 4.
A
A
A******
aP/ap* 1. 2. 3. 4.
A
A
Hib* 1. 2. c) 3. 4.
IPV* 1. 2. c) 3. 4.
A
HB* siehe d) 1. 2. c) 3. 4.
G
Pneumokokken** 1. 2. 3. 4.
S
Meningokokken 1. e) ab
vollendetem
12. Monat
MMR*** 1.
2.
Varizellen 1.
f)
Influenza****
S
HPV*****
SM


Kombinationsimpfstoffe sind zu bevorzugen, um die Zahl der Injektionen m?glichst gering zu halten. Impfstoffe mit unterschiedlichen Antigenkombinationen von D/d, T, aP/ap, HB, Hib, IPV sind verfügbar. Bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen sind die Angaben des Herstellers zum Impfalter und zu den Impfabständen zu beachten.

 

In der oben abgebildeten Tabelle sind den empfohlenen Impfungen Impftermine zugeordnet. Abweichungen vom empfohlenen Impfalter sind natürlich möglich, manchmal auch notwendig. Wichtig ist es, die für den Aufbau eines Impfschutzes notwendigen Zeitabstände zwischen den Impfungen zu berücksichtigen.


A Auffrischung; diese sollte möglichst nicht früher als 5 Jahre nach der vorhergehenden letzten Dosis erfolgen.
G Grundimmunisierung aller noch nicht geimpften bzw. erkrankter Jungendlicher bzw. Komplettierung eines unvollständigen Impfschutzes.
S Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung = Regelimpfung
SM Standardimpfungen für Mädchen
a) Zu diesen Zeitpunkten soll der Impfstatus unbedingt überprüft, ggf. vervollständigt werden.
b) Ab einem Alter von 5-6 Jahren wird zur Auffrischung ein Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxid-Gehalt(d) verwendet.
c) Bei monovalenter Anwendung bzw. bei Kombinationsimpfstoffen ohne Pertussiskomponente kann diese Dosis entfallen.
d) Entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien ist bei allen Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche das Serum auf HbsAG zu untersuchen. Sollte das Ergebnis positiv sein, ist post partum bei dem Neugeborenen (innerhalb von 12 h) mit der Immunisierung zu beginnen. Bei Neugeborenen von Müttern, deren HbsAG-Status nicht bekannt ist, wird unabhängig vom Geburtsgewicht unmittelbar post partum die Grundimmunisierung mit HB-Impfstoff begonnen.
e) Der Meningokokken-Konjugatimpfstoff sollte nicht gleichzeitig mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff oder MMR- und Varizellen-Impfstoff oder MMRV gegeben werden.
f) Bei Anwendung des Kombinationsimpfstoffs MMRV sind die Angaben des Herstellers zu beachten. Entsprechend den Fachinformationen ist die Gabe einer 2. Dosis gegen Varizellen erforderlich. Zwischen beiden Dosen sollten 4 bis 6 Wochen liegen.
* Abstände zwischen den Impfungen mindestens 4 Wochen; Abstand zwischen vorletzter und letzter Impfung mindestens 6 Monate.
** Generelle Impfung gegne Pneumokokken für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff; Standardimpfung für Personen > 60 mit Polysaccharid-Impfstoff und Wiederimpfung im Abstand von 6 Jahren.
*** Mindestabstand zwischen den Impfungen 4 Wochen.
**** Jährlich mit dem von der WHO empfohlenen aktuellen Impfstoff.
***** Jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis.


Unsere Empfehlung:

Grundsätzlich ist der Kinderarzt in Deutschland für die Impfaufklärung und Beratung zuständig. Deshalb sollten Sie jeden Besuch beim Arzt nutzen, den Impfpass Ihres Kindes überprüfen zu lassen und ggf. fehlende Impfungen nachzuholen. Planen Sie eine Reise in ferne Länder? Dann denken Sie rechtzeitig auch an notwendige und empfohlene Indikationsimpfungen wie z.B. Hepatitis A. Hier gibt es internationale Gesundheitsvorschriften (z. B. Gelbfieber-Impfung).

 

Quelle: Epidemiologisches Bulletin Nr. 30, Robert Koch Institut, 25.Juli 2008; modifiziert von Stiftung Kindergesundheit.

Für die fachliche Beratung danken wir Herrn PD Dr. med. Johannes G. Liese, Oberarzt der Abteilung für antimikrobielle Therapie und Infektionsimmunologie, Kinderklinik im Dr. von Haunerschen Kinderspital, Ludwig-Maximilians-Universität München, Lindwurmstr. 4, D-80337 München.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Impfen?

Wenn Sie Fragen zum Thema 'Impfen' haben oder bestimmte Aspekte zu diesem Thema behandelt wünschen, dann schreiben Sie uns an:

 

info(at)kindergesundheit.de

 

Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf und behandeln zukünftig weitere Fragestellungen zu diesem Thema auf unseren Internetseiten.

 

< zurück