SPENDEN & FÖRDERN

Die Stiftung Kindergesundheit hat das langfristige Ziel, Kindern und Jugendlichen ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.
Wenn Sie unsere Arbeit durch Geld- und/oder Sachspenden unterstützen möchten, stellen wir Ihnen auch gerne eine Zuwendungsbestätigung aus.
 
Ihre Spende an die Stiftung Kindergesundheit wird im Jahr nach dem Spendeneingang dem Spendenzweck bzw. Stiftungszweck entsprechend ausgegeben. Haben Sie keinen speziellen Verwendungszweck (z.B. für einen bestimmten Tätigkeitsbereich) angegeben, wird die Stiftung Kindergesundheit die Geld- oder Sachspende für die in der Satzung beschriebenen Zwecke verwenden.
 
Für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen bieten wir partnerschaftliche Kooperationen an.
 
Wir versichern Ihnen einen gewissenhaften Umgang mit Ihrer Spende. Jährlich wird die Erfüllung des Stiftungszwecks durch die Bayerische Stiftungsaufsicht geprüft. Das Finanzamt für Körperschaften überprüft regelmäßig die Gemeinnützigkeit unserer Arbeit und die Verwendung der Mittel.
 
Unser Spendenkonto:
IBAN: DE41700202700052055520
BIC: HYVEDEMMXXX

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV für Spenden unter 300,- €

Liebe Unterstützer*innen der Stiftung Kindergesundheit, gerne informieren wir Sie, dass bei Spenden unter 300,- € ein Zahlbeleg in Form eines Kontoauszuges sowie folgendes Dokument, welches wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, als Nachweis beim Finanzamt ausreicht, um Ihre Spende steuerlich geltend zu machen. Eine Zuwendungsbescheinigung ist in diesem Falle nicht erforderlich.

GELDSPENDE

Anlassspenden

Spenden statt Geschenke
Es gibt immer einen Anlass im Leben, um zu feiern – Geburtstage, Hochzeiten, ein bestandenes Examen, der Ruhestand.
Viele unserer Förderer nutzen diese Gelegenheiten und rufen selbst zu einer Spende für ein bestimmtes Projekt oder ganz allgemein für die Arbeit der Stiftung auf.
 
Gerne unterstützen wir Sie hier mit den nötigen Materialien, wie Flyer, Überweisungsträger oder Sammelboxen.
Sie können auf Ihrer Feier Spenden sammeln und anschließend als Gesamtbetrag an uns überweisen. Damit wir den Spender*innen eine Bescheinigung ausstellen können, benötigen wir von Ihnen lediglich eine Liste mit Namen, Adresse und Höhe der Spende.
Haben Sie individuelle Wünsche? Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam „Ihre“ Aktion zu entwickeln!
Illustration, Landschaft mit Sparschweinen
Vererben 
Das höchste Gut der Gesellschaft sind ihre Kinder

Ihr letzter Wille für die nächste Generation
Sie haben ein erfülltes Leben und möchten der Gesellschaft etwas zurückgeben?
Sie möchten in der Welt etwas bewirken, das über Ihr Leben hinaus Bestand hat?
Sie fühlen sich mit den Werten und der Mission der Stiftung Kindergesundheit verbunden?

Dann bedenken Sie uns bitte in Ihrem Testament!
Ihr Vermächtnis kommt zu 100% an!

Schon seit über 25 Jahren erfüllt die Stiftung Kindergesundheit als anerkannte gemeinnützige und besonders förderungswürdige Organisation ihre Aufgaben und ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Erbeinsetzung und Pflichtteil

Grundsätzlich verfügen Sie frei über Ihren gesamten Nachlass. Dabei können Sie eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl alleinerbend oder erbanteilig einsetzen. Neben natürlichen Personen jeden Alters können Sie aber auch juristische Personen wie Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen bedenken.
Sollten Sie in Ihrer Gesamtrechtsnachfolge Personen aus dem Kreis Ihrer gesetzlichen Erben nicht berücksichtigen, können diese dennoch Ihren Anspruch auf Zahlung eines gesetzlich festgelegten Pflichtteils geltend machen.
Vermächtnisse

Wenn Sie einzelne Gegenstände oder eine bestimmte Geldsumme eigens ausgewählten Personen oder Organisationen zukommen lassen möchten, empfiehlt sich ein Vermächtnis, das Sie innerhalb Ihres Testaments festsetzen. Die Begünstigten sind selbst nicht die Erben, haben jedoch als Vermächtnisnehmende gegenüber den Erben eine rechtmäßige Forderung: sie haben Anspruch auf das von Ihnen bestimmte Vermächtnis.
Erbverträge

Der Erbvertrag stellt eine Alternative zum Testament dar. Bei einem Erbvertrag müssen sowohl Erblasser als auch Erbe zustimmen. Dies muss notariell beurkundet werden, denn es bedeutet eine vertragliche Bindung an die im Erbvertrag getroffenen Verfügungen. Diese können nur in Ausnahmefällen einseitig gelöst werden können. Inhaltlich können dieselben Verfügungen wie in einem Testament getroffen werden.
Schenkungen

Bei einer Schenkung übereignen Sie einem Empfänger Ihrer Wahl mit sofortiger Wirkung einen bestimmten Vermögenswert. Der Empfänger muss bei der Beurkundung der Schenkung anwesend sein, die Schenkungsurkunde muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Mit einer Schenkung an die Stiftung Kindergesundheit zeigen Sie Ihre Unterstützung noch zu Ihren Lebzeiten und können die gemeinsamen Erfolge miterleben.

PROJEKTBEZOGENE SPENDE

Nicht selten wünscht ein Spender die Verwendung seiner Spende für einen bestimmten Zweck, oder ein konkretes Projekt der Stiftung, auch das ist natürlich möglich. 
Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen Ihr Lieblingsprojekt aus. 
Bei einer sogenannten Zustiftung können Sie langfristige Projekte unterstützen.


Kontakt:
Tel.: +49 89 35647909
info@kindergesundheit.de
Illustration Spendensack

UNTERNEHMENS­KOOPERATION/CSR

FÜR UNTERNEHMEN:

Gesellschaftliche Verantwortung als Unternehmen ernst nehmen!

Engagieren Sie sich als Unternehmen für die gesundheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen.

Möchten auch Sie sich gesellschaftlich engagieren? Dann sind Sie hier richtig!
Wir suchen Unternehmenspartner, die sich für die Anliegen und Projekte der Stiftung Kindergesundheit begeistern und durch finanzielle Unterstützung und als Multiplikatoren mithelfen wollen.

Sprechen Sie uns an!
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir ein individuelles Maßnahmenkonzept.
Von einer einfachen Spende bis hin zu Mitarbeiterzeitspendenprojekten bieten wir Ihnen und Ihrem Unternehmen eine große Vielfalt an sinnvollen, nachhaltigen und gesellschaftlich wirkungsvollen Förderkonzepten an. Dabei garantieren wir Ihnen sowohl projektbezogen als auch administrativ absolute Kompetenz.


FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN:

Alleine sind wir stark,
gemeinsam sind wir stärker!


Die Stiftung Kindergesundheit arbeitet seit Jahren erfolgreich Seite an Seite mit gleichgesinnten Partnern.
Unsere Stärke liegt in der wissenschaftlich basierten inhaltlichen Projektarbeit, bzw. inhaltliche öffentliche Aufklärung.

Wir freuen uns über jede Anregung und stehen Ihnen gerne für ein Sondierungsgespräch zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!


Illustration Portemonnaie mit Geld

BISHERIGE GEMEINNÜTZIGE PARTNER: