Unser Spendenkonto:
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Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV für Spenden unter 300,- €
Liebe Unterstützer der Stiftung Kindergesundheit, gerne informieren wir Sie, dass bei Spenden unter 300,- € ein Zahlbeleg in Form eines Kontoauszuges sowie folgendes Dokument, welches wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, als Nachweis beim Finanzamt ausreicht, um Ihre Spende steuerlich geltend zu machen. Eine Zuwendungsbescheinigung ist in diesem Falle nicht erforderlich.