Stiftung Kindergesundheit
Stiftung Kindergesundheit

Vererben

Das höchste Gut der Gesellschaft sind ihre Kinder

 

 

Ihr letzter Wille für die nächste Generation

 

 

 

 

 

Sie haben ein erfülltes Leben und möchten der Gesellschaft etwas zurückgeben?

Sie möchten in der Welt etwas bewirken, das über Ihr Leben hinaus Bestand hat?
Sie fühlen sich mit den Werten und der Mission der Stiftung Kindergesundheit verbunden?

 

Dann bedenken Sie uns bitte in Ihrem Testament!
Ihr Vermächtnis kommt zu 100% an!

 

Schon seit über 20 Jahren erfüllt die Stiftung Kindergesundheit als anerkannte gemeinnützige und besonders förderungswürdige Organisation ihre Aufgaben und ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

 

 

Erbeinsetzung und Pflichtteil

 

Grundsätzlich verfügen Sie frei über Ihren gesamten Nachlass. Dabei können Sie eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl alleinerbend oder erbanteilig einsetzen. Neben natürlichen Personen jeden Alters können Sie aber auch juristische Personen wie Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen bedenken.

Sollten Sie in Ihrer Gesamtrechtsnachfolge Personen aus dem Kreis Ihrer gesetzlichen Erben nicht berücksichtigen, können diese dennoch Ihren Anspruch auf Zahlung eines gesetzlich festgelegten Pflichtteils geltend machen.

 

 

Vermächtnisse

 

Wenn Sie einzelne Gegenstände oder eine bestimmte Geldsumme eigens ausgewählten Personen oder Organisationen zukommen lassen möchten, empfiehlt sich ein Vermächtnis, das Sie innerhalb Ihres Testaments festsetzen. Die Begünstigten sind selbst nicht die Erben, haben jedoch als Vermächtnisnehmende gegenüber den Erben eine rechtmäßige Forderung: Sie haben Anspruch auf das von Ihnen bestimmte Vermächtnis.

 

 

Erbverträge

 

Der Erbvertrag stellt eine Alternative zum Testament dar. Bei einem Erbvertrag müssen sowohl Erblasser als auch Erbe zustimmen. Dies muss notariell beurkundet werden, denn es bedeutet eine vertragliche Bindung an die im Erbvertrag getroffenen Verfügungen. Diese können nur in Ausnahmefällen einseitig gelöst werden können. Inhaltlich können dieselben Verfügungen wie in einem Testament getroffen werden.

 

 

Schenkungen

 

Bei einer Schenkung übereignen Sie einem Empfänger Ihrer Wahl mit sofortiger Wirkung einen bestimmten Vermögenswert. Der Empfänger muss bei der Beurkundung der Schenkung anwesend sein, die Schenkungsurkunde muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Mit einer Schenkung an die Stiftung Kindergesundheit zeigen Sie Ihre Unterstützung noch zu Ihren Lebzeiten und können die gemeinsamen Erfolge miterleben.

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