Sollen Säuglings- und Folgenahrung künftig weiterhin auch Arachidonsäure enthalten?

Ein Positionspaper der Europäischen Akademie für Kinderheilkunde und der Stiftung Kindergesundheit

Ab Februar 2020 gelten für alle in der Europäischen Union neue Standards für Säuglings- und Folgenahrung (VO2016/127). Der Zusatz der Omega-3-Fettsäure Docosahexaensäure (DHA) ist dann in 2-3-fach höherer Konzentration als bisher üblich obligatorisch. Hingegen besteht keine Verpflichtung, die Fettsäure Arachidonsäure zuzusetzen.

Das komplette Positionspapier als PDF:
Should formula for infants provide arachidonic acid along with DHA?